Freiheit, die ich wirklich meine

Je länger die Einschränkungen des Lebens durch das Coronavirus andauern, desto häufiger ist zu hören, dass die Beschneidung der Freiheit des Einzelnen zu heftig sei, und dass die Freiheitsbeschneidung nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sei. Es wird eine Rückkehr zum Grundgesetz und den Bürgerrechten gefordert. Dies klingt ein wenig so als stünden wir unmittelbar vor einer Diktatur oder befänden uns schon mittendrin.

Ich bin mir bewusst, dass sich der Kampf für die Freiheitsrechte momentan aus sehr unterschiedlichen Lagern speist. Während eine Gruppe tatsächlich um die Grundlagen der offenen Gesellschaft besorgt ist, würde ich die anderen eher als Ego-Triper bezeichnen.  Und manchmal mischen sich die Motivationen beider Gruppen. Ego-Triper sind für mich Menschen, die prinzipiell nicht bereit sind, sich von irgendjemandem etwas sagen zu lassen. Nach ihrer Überzeugung hat der Staat nur eine Aufgabe: sich nicht in das Leben des Einzelnen einzumischen. Regulative Eingriffe werden als Beschneidung der individuellen Freiheit verstanden und haben zu unterbleiben.

Diese Argumentation ist nicht neu, man begegnet ihr nahezu immer in Diskussionen, in denen es um Regulierungen jeglicher Art geht (Tempolimit, Fahrverbote, Impfgebot, weniger Fleischverzehr …). Hinter diesem Freiheitsbegriff steht meines Erachtens ein etwas verkürztes Freiheitsverständnis, das in etwa so lautet: „Freiheit ist meine Freiheit und die lasse ich mir von niemandem beschneiden.“ Die Freiheitsrechte des Grundgesetzes sind jedoch nicht von diesem Geist geprägt.

Was bedeutet Freiheit in einer Demokratie?

Freiheitsrechte in demokratischen Staaten sind immer auch mit der Pflicht der Bürger verbunden, die Freiheitsrechte der anderen im gleichen Maße zu achten. Bekanntermaßen endet die eigene Freiheit dort, wo die Freiheit des Nächsten tangiert wird. Und diese Freiheit des Nächsten kann sich z.B. im Recht auf körperliche Unversehrtheit äußern.

Das erklärt der 2. Teil von Artikel 2 des Grundgesetzes „(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt. (2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich.“ Dieses „Jeder“ bin eben nicht nur ich, sondern ist jeder in diesem Staat. Sobald mein Handeln die körperliche Unversehrtheit eines anderen gefährdet, kann ich nicht mehr auf meine Freiheit pochen.

Da beim Coronavirus eine Verbreitung des Virus durch Menschen möglich ist, die von ihrer Erkrankung gar nichts mitbekommen, dienen die strikten Beschränkungen der Unterbindung einer Verbreitung. Da das Recht auf körperliche Unversehrtheit ebenso für die Schwächsten der Gesellschaft gilt, und der Staat für ein funktionierendes Gesundheitssystem und für die Gesundheit der dort Beschäftigten zu sorgen hat, sind diese Einschränkungen unter dem Solidaritätsgedanken für einen bestimmten Zeitraum vertretbar.

Wie lange dieser Zeitraum ist, darüber muss diskutiert werden und das wird es ja auch. Diese Diskussion ist ein Zeichen dafür, dass die Demokratie funktioniert. Da es sehr viele unterschiedliche Parameter zu berücksichtigen gibt, gibt es differente Meinungen. Entscheidungsträger müssen abwägen und da es sich hier um eine völlig neue Situation handelt, können sie sich nicht einfach an Bewährtem orientieren. Es kann gut sein, dass sich im Nachhinein, die ein oder andere Entscheidung als falsch erweisen wird.

Die Sorge vor einer Diktatur ist nicht plausibel

Die Sorge, dass die aktuellen Einschränkungen nur ein Vorgeschmack auf die dauerhafte Reduzierung von Freiheitsrechten seien, kann ich nicht teilen, denn die aktuelle Einschränkung einiger Grundrechte ist befristet und geschieht nicht aus Gründen des Machtausbaus einer herrschenden Gruppe, sondern zur Einschränkung einer Pandemie. Wir kämpfen nicht gegen einen machthungrigen Herrscher, sondern gegen ein Virus, das sich weder um politische, ökonomische, soziale oder sonstige Fragen kümmert, uns aber genau aus diesem Grund erhebliche Probleme bereitet.

Deshalb können wir nicht einfach so weitermachen, wie wir es gewohnt sind. Deshalb sind alle Schritte und Maßnahmen, die politisch Verantwortliche tun, immer nur ein Tasten und Abwägen. Deswegen sind bestimmte Freiheitsrechte für eine Zeitlang eingeschränkt. Eines der zentralen Grundrechte ist jedoch nicht eingeschränkt: die Meinungsfreiheit.

Menschen, die aktuell davon überzeugt sind, dass auch die Meinungsfreiheit massiv bedroht sei, weil ihre Sichtweise nicht gehört wird, sondern nur die Experten, die einen Lockdown favorisieren, gehört werden, unterliegen meines Erachtens einem kleinen Missverständnis hinsichtlich der Bedeutung von Meinungsfreiheit. Meinungsfreiheit bedeutet zum einen nicht, dass die absurdesten und krudesten Ideen gleichberechtigt neben wissenschaftlichen Theorien im öffentlichen Raum diskutiert werden müssen. Thematisiert werden können sie. Zum anderen handelt es sich nicht um eine Beschneidung der Meinungsfreiheit, wenn die Mehrheit eine andere Sichtweise hat und der Minderheit in ihren Argumenten nicht folgt, selbst wenn diese eine gewisse Plausibilität beanspruchen können.

Dass wir uns nicht in einer Diktatur befinden, zeigt sich u.a. darin, dass eine Bewertung der Verhältnismäßigkeit der politischen Maßnahmen durch die Justiz stattfindet. So haben Gerichte zum Beispiel Versammlungen von kleinen Gruppen ermöglicht.

Gibt es nur eine einzige Freiheit?

Ich möchte an dieser Stelle aber noch ein paar philosophische Gedanken zum Thema Freiheit in den Raum stellen, die verdeutlichen, weshalb in einem modernen Rechtsstaat Freiheit mehr ist als nur das Recht des Einzelnen und weshalb der Wert der Freiheit auch nicht alles ist.

In der uns bekannten Geschichte wurde der Staat lange Zeit durch einen Herrscher repräsentiert, der für sich mehr Rechte beanspruchte als er seinen Untertanen einräumte. Dies führte dazu, dass im Lauf der Geschichte immer mehr Menschen dafür kämpften, die Rechte des Herrschers einzuschränken und gleichzeitig die Freiheitsrechte des Volkes auszudehnen.

Viele Freiheitstheorien, die eine Einschränkung der staatlichen Macht fordern, sind in Zeiten entstanden, in denen der Staat nicht nur extrem dominant war, sondern in denen geschlossene Gesellschaften noch die Regel waren, d.h. in denen die staatliche und die religiöse Macht ihren Untertanen konkrete Vorschriften für das individuelle Leben machten, da es eine für alle verbindliche „Erzählung“ vom guten Leben gab.

Mit dem Kampf für mehr individuelle Freiheiten wurde auch diese verbindliche Erzählung, in die alle Lebensvollzüge eingeordnet waren, immer mehr in Frage gestellt. Welche Auswirkungen eine verbindliche Erzählung für alle Lebensbereiche hatte, berichtet John Stuart Mill in seinem Buch über die Freiheit. So konnte ein Atheist Mitte des 19. Jh. in England als Geschworener abgelehnt werden, da er als charakterlich minderwertige Person galt. Das Narrativ des viktorianischen Englands war immer noch ein religiöses.

Der Kampf für die individuelle Freiheit war zunächst einer gegenüber der staatlichen Willkür. Die so definierte Freiheit wird als negative Freiheit bezeichnet. Sie beschreibt das Freisein von etwas. Im Gegensatz dazu umschreibt die positive Freiheit die Möglichkeit etwas zu tun. Die aus der negativen Freiheit formulierten Freiheitsrechte sind Abwehrrechte gegen einen übergriffigen Staat, der alle Lebensbereiche seiner Bürger oder besser Untertanen zu kontrollieren trachtete.

Solidarität beschränkt die Freiheit

Doch mit diesem Staat haben moderne rechtsstaatliche Demokratien sehr wenig gemeinsam. In ihnen tauchte eine neue Fragestellung auf: Wo verläuft die Grenze der individuellen Freiheit, wenn alle Bürger gleichberechtigte Freiheitsrechte haben?  Diese Grenze sind die Freiheitsrechte des jeweils Anderen. Solange die Freiheit des anderen nicht tangiert wird, verzichtet der moderne demokratische Staat in krisenfreien Zeiten darauf, seinen Bürgern konkrete inhaltliche Vorgaben hinsichtlich des Lebens zu machen. Ist dies nicht mehr gewährleistet muss er unter Abwägung zahlreicher Interessen schauen, wie er die Freiheitsrechte schwächerer Mitglieder der Gesellschaft schützen kann. Dies kann dazu führen, dass Freiheitsrechte anderer partiell eingeschränkt werden.

Die Begründung dieser Einschränkung läuft über einen weiteren wichtigen Wert, dem sich moderne rechtsstaatliche Gesellschaften verpflichtet fühlen: der Solidarität.

Jeder moderne Rechtsstaat basiert mehr oder weniger auf den Fundamenten der Ideale der französischen Revolution, die Freiheit, Gleichheit und Brüderlichkeit forderte. Die Trias von Freiheit, Gleichheit und Brüderlichkeit zeigt bereits, dass diese drei Werte aufeinander bezogen sind und sich in ihrer Bezogenheit auch wechselseitig einschränken.

Eine Freiheit ohne Einschränkung ist keine Freiheit, denn eine grenzenlose Freiheit wäre nichts anderes als das Recht des Stärkeren. Solidarität beschränkt die Freiheit, denn Solidarität zeigt sich in der Regel gegenüber Schwächeren. Die Rechte der Stärkeren werden z.B. eingeschränkt, damit die Schwächeren nicht zu kurz kommen. Alle modernen Gesellschaften stehen unentwegt vor dem Balanceakt diese Werte so auszutarieren, dass ein gemeinsames Leben aller in einem Staat möglich ist bei gleichzeitiger Berücksichtigung individueller Entfaltungsmöglichkeiten.